Pressemitteilung von Hermann Schaus

Hessische Beamtenbesoldung: Verfassungswidrigkeit muss schnellstens beendet werden

Hermann SchausInnenpolitikWirtschaft und Arbeit

Anlässlich der heutigen Debatte zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung erklärt Hermann Schaus, beamtenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Am 30. November 2021 hat der hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass die Beamtenbesoldung seit dem Eintritt der Grünen in die Koalition mit der CDU verfassungswidrig gestaltet wurde. Die Nullrunde für alle hessischen Beamtinnen und Beamte wurde damals auf Initiative der Grünen durchgesetzt. Als dann noch 2015 eine Nullrunde und 2016 nur eine magere Erhöhung von einem Prozent folgte, führte dies endgültig zu einer Schieflage. Darauf weisen die Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst seit vielen Jahren hin.“
Bereits bei einer 2016 erfolgten Anhörung im Innenausschuss habe das Vorgehen der Landesregierung keinerlei Zustimmung bei den Sachverständigen gefunden, so Schaus. Mit teils drastischen Worten hätten damals viele klargemacht, wie fassungslos sie über die schwarzgrüne Sparpolitik seien. Schon damals habe DIE LINKE die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des 2015 ausgehandelten Tarifergebnisses für Landesbeamte gefordert.

„Wir brauchen weiterhin gut qualifiziertes, gut bezahltes und voll motiviertes Personal an unseren Schulen und Universitäten, in unseren Gerichten, im Polizeidienst und in der Landes- und Kommunalverwaltung. DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, dieses Urteil des VGH anzuerkennen und unverzüglich Verhandlungen mit den Gewerkschaften zur Neuregelung der Beamtenbesoldung vorzunehmen. Es geht auch darum, endlich den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Mindestabstand von 15 Prozent über dem Existenzminimum einzuhalten. Wir erwarten zudem, dass rückwirkend ab der Nullrunde 2015 die Besoldungstabelle um die fehlenden 3,4 Prozent angehoben wird. Nachzahlungen müssen noch im Jahr 2022 erfolgen.“