Pressemitteilung von Hermann Schaus
Beginn des NSU 2.0-Prozesses: Aufklärung muss über den vermeintlichen ‚Einzeltäter‘ hinausgehen
Heute startet am Landgericht Frankfurt der mit großer Spannung erwartete Prozess gegen Alexander M. im NSU 2.0-Komplex. DIE LINKE ist vor Ort vertreten und begleitet den Prozess. Dazu erklärt Hermann Schaus, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Trotz aller Erleichterung darüber, dass ein mutmaßlicher Täter gefasst und sehr wahrscheinlich vor Gericht zur Verantwortung gezogen wird, sind zahllose Fragen im ‚NSU 2.0‘-Komplex offen. Wir erhoffen uns Antworten darüber, warum und wie die meist weiblichen Opfer ausgewählt wurden, welche Verbindungen zu anderen Drohschreibern - z.B. die ‚Nationalsozialistische Offensive’ oder das ‚Staatsstreichorchester‘ - bestehen und wie behördliche Daten der Opfer erlangt wurden. Dies gilt insbesondere für die gesperrte Adresse von Seda Başay-Yıldız.
Auch weitere Anklagepunkte wie ein Verstoß gegen das Waffengesetz, Volksverhetzung sowie der Besitz von kinder- und jugendpornografischer Schriften müssen dringend aufgeklärt werden. Wir verfolgen den Prozess daher mit großer Aufmerksamkeit.“
Neben diesen Fragen gebe es weitere, bisher unbeachtete Aufklärungsdimensionen, so Schaus. Es fehle eine Erklärung, warum der Fall so lange nicht öffentlich wurde, obwohl Behördendaten einer NSU-Opferanwältin in den Drohschreiben vorlagen. Zudem sei nach wie vor skandalös, dass illegalen Datenabfragen bei der Polizei in Wiesbaden nur schleppend nachgegangen wurde. Im Zuge des ‚NSU 2.0‘-Komplex seien über 100 Ermittlungen gegen Polizeibedienstete in Hessen wegen rechtsradikaler Äußerungen und Betätigungen eingeleitet geworden, bis hin zur Auflösung des SEK Frankfurt.
„Durch die Verlesung der Anklageschrift am heutigen Tag wurde bekannt, dass bereits in Drohschreiben aus dem Jahr 2018 Bezug auf das SEK genommen wird. Dass deren rechte Chatgruppe erst durch Ermittlungen im Bereich Abbildung von Kindesmissbrauch der Staatsanwaltschaft Mainz im Jahr 2021 bekannt wurde, ist ein Ermittlungsversäumnis. Inwiefern in diesem Kontext weitere Verbindungen zu Angeklagten Alexander M. bestehen, ist unseren Informationen nach bisher nicht bekannt.“
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