Rede von Hermann Schaus

Schutz der Beamten nicht auf Dienstrechtsreform verschieben

Hermann Schaus

Zum Gesetzentwurf der Grünen zum Schutz vor genetischer Diskriminierung

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Ich denke, dass die Überschrift des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN richtig ist. Sie lautet: "Schutz vor genetischen Diskriminierungen".

Was da zu schützen ist, ist uns allen klar. Es stellt sich somit nur die Frage, in welchem Umfang und vor allen Dingen auf welcher Grundlage dieser Schutz vor genetischer Diskriminierung vorgenommen werden kann.

Auf jeden Fall ist es doch so: Wenn man die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Beamtinnen und Beamten vergleicht, dann muss man insbesondere das besondere Dienst- und Treuverhältnis berücksichtigen. Aufgrund dieses besonderen Dienst- und Treuverhältnisses sollte dieser Schutz bei den Beamtinnen und Beamten vielleicht sogar in einem gewissen verstärkten Maß gegeben sein.

Ich stelle mir vor, dass es durchaus Dienstherren geben könnte, die diese Möglichkeiten nutzen, wenn es um einen Wechsel in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geht. Dann könnte die Frage nach dem Gesundheitszustand und nach der entsprechenden Prognose durchaus in die Überlegung einbezogen werden. Da kann ein stärkeres Verlangen gegeben sein, als dies im klassischen Fall bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Fall ist.

Die Fragestellung, inwieweit Einfluss auf medizinische oder psychologische Gutachten usw. genommen wird, ist im politischen und gesellschaftlichen Raum sowieso gegeben. Das muss natürlich durchaus auch im Zusammenhang gesehen werden.
Nun stellt sich die Frage, wie dieser Schutz vor genetischer Diskriminierung erreicht werden kann. Da ist es natürlich grundsätzlich richtig, auf die vorgesehene Dienstrechtsreform zu verweisen. Wir erleben mittlerweile allerdings, dass bei allen Anträgen von der Koalition auf die Dienstrechtsreform verwiesen wird.

Wir, die Mitglieder der LINKEN, sind jedoch persönlich der Meinung, dass es durchaus sinnvoll ist, dieses gesetzliche Neuland möglichst zügig und schnell zu betreten und das in der Art und Weise umzusetzen, wie das auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geregelt ist. Da sind wir auf der Seite der GRÜNEN und denken, (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gut!) es muss nicht alles im Rahmen einer überfrachteten Dienstrechtsreform erfolgen, von der niemand weiß, zu welchem Zeitpunkt sie tatsächlich verwirklicht werden wird. Wir sind deshalb der Meinung, dass dies ein Thema ist, das in der Form geregelt werden könnte, wie es der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorsieht. Das würde dann in der gleichen Art wie bei Arbeitnehmern geregelt.

Das Gesetz könnte so auch schon zum Jahresende in Kraft treten. Das sieht der Entwurf vor. Bei der Umsetzung im Rahmen der Dienstrechtsreform würde eine Regelungslücke entstehen, die zumindest bis in das nächste Jahr hineinreichen würde. Das ist nicht einzusehen.

Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, eine parallele gesetzliche Regelung zu schaffen. Auf der einen Seite wären dann die üblichen Arbeitsverhältnisse und auf der anderen Seite das besondere Dienst- und Treueverhältnis im Beamtenrecht. Das könnte man durchaus einheitlich in einem Gesetz regeln. Man braucht nicht ständig Spezialgesetze zu schaffen, wenn es nicht zwingend notwendig ist.