Rede von Hermann Schaus

Hermann Schaus zum Gesetzesentwurf der SPD zur Erleichterung der Teilzeitbeschäftigung

Hermann SchausInnenpolitikRegierung und Hessischer Landtag

In seiner 101. Plenarsitzung am 31. März 2022 diskutierte der Hessische Landtag den Gesetzesentwurf der SPD zur Erleichterung der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen. Dazu die Rede von Hermann Schaus, beamtenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es an diesem späten Abend kurz machen. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion hat das Ziel, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere aber von Pflege und Beruf in den Blick zu nehmen. Das ist gut und richtig so.

Bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs könnten hessische Beamtinnen und Beamte das in Anspruch nehmen, Herr Steinraths, was Beamtinnen und Beamten in vielen benachbarten Bundesländern – Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz fallen mir dazu ein – bereits zugestanden wird. In diesen Ländern bricht die Verwaltung offensichtlich nicht zusammen. Die derzeitige Beschränkung der Teilzeitbeschäftigung von hessischen Beamtinnen und Beamten auf mindestens 15 Wochenstunden ist aus unserer Sicht veraltet und muss dringend überarbeitet werden.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst gibt es eine solche Begrenzung im Übrigen nicht. Es würde somit auch eine nicht akzeptable Ungleichbehandlung beendet. Mit der Streichung der Mindestgrenze würde sich im Übrigen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen. Bedauerlicherweise, das haben wir ja gehört, wollen die Koalitionsfraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese Verbesserungen den hessischen Beamtinnen und Beamten nicht zukommen lassen und lehnen den Gesetzentwurf ab.

DIE LINKE aber sieht darin Verbesserungen mit Blick auf die Kinderbetreuung und die Pflege von Familienangehörigen, die leider immer noch allzu oft von Frauen geleistet werden müssen. Wir unterstützen jedenfalls die Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)