Rede von Hermann Schaus

Hermann Schaus zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Hermann Schaus
Hermann SchausJustiz- und RechtspolitikKommunales

In seiner 63. Plenarsitzung am 11. Dezember 2020 diskutierte der Hessische Landtag über eine corona-bedingte Änderrung des Kommunalwahlgesetzes, die vor der Kommunalwahl am 14. März in Kraft treten soll. Dazu die Rede unseres kommunalpolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Keine Angst, ich werde die zehn Minuten Redezeit bei Weitem nicht ausschöpfen; das ist völlig klar. Ich will aber noch einmal darauf hinweisen: Wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun, der von den Koalitionsfraktionen als Dringlicher Gesetzentwurf eingebracht wurde. Ich habe es so verstanden, dass es deshalb so eilig war, weil man die Kommunalwahlen rechtssicher durchführen will. Das bezieht sich insbesondere auf die Unterschriftensammlung und die Reduzierung des Quorums. Ich sehe es so, dass man bisher abgewartet hat in der Hoffnung, dass keine Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes mehr möglich sein würde oder dass aufgrund der Rechtsprechung, die jetzt erfolgt ist, eine Gesetzesnovellierung vorgenommen werden muss. Das ist aus unserer Sicht okay, auch in diesem Eilverfahren ist das notwendig.

Das muss die Botschaft sein, und das ist sie auch: Die Kommunalwahlen sollen am 14. März nächsten Jahres rechtssicher stattfinden. Das ist auch verbunden mit der heutigen Gesetzesinitiative oder der heutigen Entscheidung. Ich finde, es ist eine wichtige Botschaft, die nach außen gegeben wird, die wir auch breit kommunizieren und hinter der wir stehen. Deswegen war die Frage der Reduzierung des Quorums für uns nie ein Problem, sondern das sehen wir in der Situation als notwendig und gegeben an, um die Rechtssicherheit herzustellen.

Die Frage, inwieweit Videokonferenzen und Telefonkonferenzen durchgeführt werden können, war auch nicht strittig. Die Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung zur Aufwandsentschädigung war für uns an dieser Stelle nie ein Problem.

Ich bin sehr dankbar – Frau Goldbach hat es angesprochen –, dass wir am Mittwochabend zu später Stunde doch noch zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sind: Bis zum 30.09.2021, wenn die Geltungsdauer der Regelung betreffend die Übertragung von Eilentscheidungen an den Finanzausschuss nicht mehr verlängert wird, fahren wir auf Sicht, verbunden mit der Hoffnung, dass wir bis dahin die Pandemie überwunden haben. Wir alle hoffen, dass dann die gesetzliche Regelung außer Kraft treten kann.

Insgesamt geht es aber darum – das muss man sagen –, die kommunale Selbstverwaltung und die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung sicherzustellen. Es gibt ganz viele Möglichkeiten, das zu machen, auch in dieser Pandemie. Man muss nicht zwangsweise den Finanzausschuss in Anspruch nehmen. Man kann auch kollektiv über eine Verkleinerung des Parlamentes nachdenken. Auch das lässt das Gesetz zu. Von daher ist das meiner Ansicht nach in Gänze wichtig und richtig geregelt.

Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich bei den Koalitionsfraktionen dafür, dass sie bereit waren, zu später Stunde unserem Vorschlag zu folgen und diese Einjahresfrist auf die Hälfte zu reduzieren. Das ist eine gute Lösung, die wir gemeinsam tragen, mit der Botschaft: Am 14. März nächsten Jahres finden in Hessen Kommunalwahlen statt. Die Ergebnisse schauen wir uns dann an. – Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)