Rede von Hermann Schaus

Hermann Schaus zum Landesplanungsgesetz

Hermann SchausKommunales

In seiner 82. Plenarsitzung am 28. September 2021 diskutierte der Hessische Landtag über dazu Landesplanungsgesetz. Dazu die Rede unseres kommunalpolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Hessischen Landesplanungsgesetzes. Wie bereits ausgeführt wurde, ist der Hintergrund die Anhebung der Fraktionsmindeststärke in den Regionalversammlungen von zwei auf drei Mitglieder. Sie geht zurück auf die HGO-Novelle, die im vergangenen Jahr vorgenommen wurde und bei der die Fraktionsmindeststärke für Kreistage und für Städte mit über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ebenfalls von zwei auf drei erhöht wurde.

Diese Veränderung stand in der Diskussion um die Novelle etwas im Schatten einer anderen, seinerzeit weit schwerwiegenderen Entscheidung, nämlich der De-facto-Abschaffungsmöglichkeit der Ausländerbeiräte durch die Kommunalparlamente. Daran möchte ich an dieser Stelle ganz bewusst erinnern.

Wir haben die Anhebung im Rahmen der HGO-Novelle damals kritisiert, weil sie die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten kleinerer Wählergemeinschaften und Listen unnötigerweise einschränkt. Für eine funktionierende Demokratie, gerade im lokalen Maßstab, ist es wichtig, dass diejenigen, die eine Minderheitenmeinung haben, in den Parlamenten vertreten sind und dass sie auch finanziell und mit Sachmitteln ausgestattet werden. Das sehen wir in der jetzigen Situation angesichts der Heraufsetzung durchaus als gefährdet an.

(Beifall DIE LINKE)

Seit der Novelle erleben wir in mehreren Kommunen, wie um entsprechende Zuwendungen gekämpft werden muss, weil der Fraktionsstatus weggefallen ist. Wenn gewählte Abgeordnete bei der Mehrheit um eine sachgerechte Mindestausstattung quasi betteln müssen, dann ist das sehr fragwürdig.

Angesichts dessen ist natürlich auch die Neuregelung in den Regionalversammlungen verfehlt. Insofern begrüßen wir es, wenn die FDP daran nun etwas ändern möchte. Allerdings macht es für uns keinen Sinn, zwischen kleineren und größeren Regionalversammlungen zu unterscheiden, wie dies der Gesetzentwurf mit dem Kriterium von 59 Mitgliedern macht.

Ein zentrales Argument gegen kleinere Fraktionen war und ist es, dass es dadurch zu einer Zersplitterung der Parlamente kommt und die Effizienz leidet. Beides kann in den Regionalversammlungen, egal welcher Größe, beim besten Willen nicht erkannt werden.

Im Gegenteil, mir scheint es dort oft eher an politischer Diskussion zu mangeln. Vieles geht allzu reibungslos durch. Gerade hier müssen Minderheitenpositionen geschützt und entsprechend ausgestattet werden. Deshalb lehnen wir das Kriterium der 59 Mitglieder an dieser Stelle ab und schlagen stattdessen vor, generell wieder auf zwei Mitglieder zurückzugehen.

Auch in der Regionalversammlung Mittelhessen konnte man in der vergangenen Wahlperiode mit jeweils zwei Abgeordneten eine Fraktion bilden. Das ist mit der neuen Regelung aber nicht mehr möglich. Die Anhebung der Mindestfraktionsstärke, auch in der HGO und in der HKO, ist unserer Meinung nach Unsinn und schränkt die Minderheitenrechte unnötig ein. Es wäre schön, wenn die FDP das auch so sehen würde und nicht nur dann aufschreit, wenn sie plötzlich selbst betroffen ist. Das wäre der Sache nicht angemessen.

(Beifall DIE LINKE)