Rede von Hermann Schaus

Hermann Schaus zu Beamtenbesoldung und Corona-Sonderzahlung

Hermann SchausInnenpolitikWirtschaft und Arbeit

In seiner 90. Plenarsitzung am 08. Dezember 2021 diskutierte der Hessische Landtag zur Anpassung der Besoldung sowie zur Gewährung einer Corona-Sonderzahlung. Dazu die Rede unseres beamtenpolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir werden zustimmen. Was denn sonst? Wir wollen doch nicht, dass die Beamtinnen und Beamten noch länger warten müssen. Wir sehen doch in der Tat auch, dass es einen Zeitdruck gibt, der mit der Corona-Prämie zusammenhängt, die sozusagen Bestandteil dieser Besoldungserhöhung ist. Insofern begrüßen wir auch – wie die Gewerkschaften es auch getan haben, was ich ausdrücklich sagen möchte, damit es nicht missverstanden wird – die zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Ob die Übertragung auch inhaltsgleich ist, wie es der Kollege Frömmrich behauptet, wage ich zu bezweifeln. Nun hat mir der Minister in der ersten Lesung Krümeligkeit vorgeworfen. Ich glaube aber, Herr Minister, dass Sie schon damals sozusagen die Dimension eines Mindestbetrages, auch die politische Dimension, überhaupt nicht verstanden haben. Es ging darum, dass im Tarifvertrag geregelt ist, dass die Besoldung sowohl für die Anwärter mindestens um 35 € als auch für die Beamtinnen und Beamten in der zweiten Stufe, nämlich ab 2023, mindestens um 65 € angehoben werden sollte. Also, der Wille der Gewerkschaft war, die unteren Einkommensgruppen stärker anzuheben. Im Prinzip könnte man sagen, das folgt auch der Logik des Bundesverfassungsgerichts; denn da geht es auch um die unteren Einkommensgruppen, die nach der Berechnung unterhalb der Sozialhilfegrenze liegen und deshalb angepasst werden müssen. Dazu noch mehr. Ich will aus der Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu dem Gesetzentwurf zitieren. Dort heißt es: Durch die linearen Erhöhungen der Anwärterbezüge fallen diese geringer aus als bei einer Erhöhung um den tariflich vereinbarten Festbetrag. Am 01.08.2023 beträgt diese Differenz (unter Einrechnung aller vier Erhöhungen seit 01.01.2019) – denn es waren immer lineare Erhöhungen – -5,4 % für Anwärterinnen und Anwärter bei A 5, -3,6 % für Anwärterinnen und Anwärter bei A 6 bis A 8, -3,0 % für Anwärterinnen und Anwärter bei A 9 bis A 11, -1,5 % für Anwärterinnen und Anwärter bei A 12 und -1,2 % für Anwärterinnen und Anwärtern bei A 13. Also, alle Anwärterinnen und Anwärter werden durch die Nichteinbeziehung dieses Mindestbetrages, wenn man so will, benachteiligt. Dann sagt der DGB weiter: Der Gesetzentwurf begründet die lediglich lineare Anhebung der Anwärterbezüge – im Übrigen dann auch der Besoldung – damit, dass „Verwerfungen“ im Gesamtsystem der Besoldung vermieden werden sollen. Argumentiert wird mit höchstrichterlicher Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation, die Veränderungen der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen (jedenfalls ohne ausreichende Begründung) nicht zulasse. Keine der Entscheidungen höchster deutscher Gerichte zur amtsangemessenen Alimentation hat aber je sich zur Amtsangemessenheit von Anwärterbezügen geäußert. Niemals – dazu gibt es überhaupt keine Rechtsprechung, aber eine Interpretation aus dem Innenministerium. Schauen wir uns die Regelung an, die jetzt zur Abgeltung des Mindestbetrags von 65 € durch eine lineare Erhöhung der Besoldung aller Beamtinnen und Beamten getroffen wurde. Ich zitiere wieder aus der Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes: In den unteren Besoldungsgruppen wird der Mindestbetrag deutlich unterschritten. So ist der Erhöhungsbetrag in A 5, Stufe 1, 43 €, – statt 65 € – der Erhöhungsbetrag in A 6, Stufe 8, beträgt 53 €. Aber auch im gehobenen Dienst wird der Mindestbetrag von 65 € teils nicht erreicht. Bis zur Besoldungsgruppe A 10, Stufe 3, bzw. A 9, Stufe 6, – gehobener Dienst – liegt die lineare Anpassung bei Betrachtung von Grundgehalt und allgemeiner Stellungszulage unterhalb des Mindestbetrags. Es ist also keine inhaltsgleiche Übertragung, Herr Frömmrich. Es ist zwar eine ähnliche Übertragung – aber zum Nachteil der unteren und mittleren Einkommensgruppen. Das ist das Problem. (Beifall DIE LINKE) Ich bedauere sehr, dass ich nicht mehr auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingehen kann. Das hätte mir Spaß gemacht. Das Thema bekommen wir aber sicherlich an anderer Stelle wieder. (Beifall DIE LINKE)