Rede von Hermann Schaus

Hermann Schaus - Verfassungswidrigkeit bei hessischer Beamtenbesoldung muss beendet werden

Hermann SchausInnenpolitikWirtschaft und Arbeit

In seiner 101. Plenarsitzung am 31. März 2022 diskutierte der Hessische Landtag eine Aktuelle Stunde zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung. Dazu die Rede unseres beamtenpolitischen Sprechers Hermann Schaus.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verfassungswidrigkeit der hessischen Beamtenbesoldung muss schnellstens beendet werden. Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung – das ist mehrmals angesprochen worden – vom 30.11.2021 war ein Schlag ins Gesicht der schwarz-grünen Landesregierung und ist eine große Belastung für die zukünftigen Landeshaushalte.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit dieser Entscheidung, dass die Beamtenbesoldung seit 2013, also in der gesamten Zeit einer schwarz-grünen Koalition, verfassungswidrig gestaltet wurde. Die Nullrunde für alle hessischen Beamteninnen und Beamten wurde 2015 auf Initiative der GRÜNEN umgesetzt.

Herr Kaufmann, was Sie da gemacht haben, ist hessenspezifisch. Das gab und gibt es in keinem anderen Bundesland – um Ihren Sprachgebrauch zu verwenden.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)

Als dann auch noch 2016 eine magere Erhöhung von 1 % vorgenommen wurde, führte dies endgültig zu einer Schieflage, insbesondere bei den unteren und mittleren Besoldungsgruppen. Darum geht es jetzt auch. Darauf weisen im Übrigen schon seit vielen Jahren alle Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes immer und immer wieder hin.

Bereits bei einer Anhörung im Innenausschuss im Jahre 2016 wurde die Verfassungswidrigkeit von Experten angesprochen. Das wurde aber von der schwarz-grünen Landesregierung immer wieder in den Wind geschlagen. Jetzt bläst Ihnen dieser Wind voll ins Gesicht.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Schon damals haben wir als LINKE die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des 2015 ausgehandelten Tarifergebnisses für die Landesbeamtinnen und ‑beamten gefordert – vergeblich. Wir brauchen weiterhin gut qualifiziertes, gut bezahltes und voll motiviertes Personal an unseren Schulen und Universitäten, in unseren Gerichten, im Polizeidienst und in der Landes- und Kommunalverwaltung.

Zu dem Urteil forderte seinerzeit der DGB Hessen-Thüringen, dass schnell ein Besoldungsreparaturgesetz – man beachte den Namen – vorgelegt werden muss, über das alle hessischen Beamtinnen und Beamten, egal ob sie Widerspruch eingelegt und geklagt haben oder nicht, die ihnen zustehende Nachzahlung ohne weitere Verzögerung oder juristische Spitzfindigkeiten erhalten.

Der Beamtenbund, der die Klagen angestrengt hatte, forderte:

„Nun ist es die Aufgabe der Landesregierung, dieses Urteil in eine Besoldungsstruktur umzumünzen, die dem Begriff verfassungskonform entspricht.“ Und zwar mit deutlichen Nachbesserungen, bevor das BVerfG abschließend dazu entscheidet.

Herr Bauer, auf was warten Sie eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2020 festgestellt, dass es bei der Beamtenbesoldung ein Abstandsgebot zur Grundsicherung von mindestens 15 % geben muss. Das war vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, und rechnen können Sie doch sicherlich auch, was 15 % sind und was das bei den jetzigen Tabellen ausmacht. Sie wissen ganz genau – der Minister weiß das auch –, dass das jetzt angegangene Bundesverfassungsgericht keine andere Entscheidung treffen wird, als es selbst im Jahre 2020 getroffen hat. So viel zum Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Sie machen unnötigerweise Beschäftigungspolitik, um das Problem hinauszuzögern, am besten auf drei Tage vor der nächsten Landtagswahl, weil Sie versuchen, dort wieder gut dazustehen.

Dann höre ich – Herr Bauer, danke für die Information –, es habe im Februar dieses Jahres bereits Gespräche mit dem Beamtenbund gegeben. Ich will nur darauf hinweisen: Wenn Sie dieses große Problem lösen wollen, dann sind Verhandlungen – ich sage bewusst: Verhandlungen – und nicht Gespräche mit allen Gewerkschaften in Hessen, die davon betroffen sind, notwendig. Die Gewerkschaft, die die meisten Beamtinnen und Beamten in Hessen vertritt, ist immer noch der DGB und nicht der Beamtenbund, auch wenn der die Klage angestrengt hat.

Ich kann Sie nur davor warnen, hier wiederum, wie schon vor Jahren, eine Spaltung in die Gewerkschaften hineinzutragen: Die einen bekommen im Dezember Briefe geschickt, mit denen sie bezüglich Gesprächen hingehalten werden, und mit den anderen führt man dann Gespräche. Das ist Ihre Klientelpolitik, die wir verurteilen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Hören Sie auf, Briefe zu schreiben. Treten Sie in Verhandlungen mit allen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ein, und schaffen Sie eine Lösung, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum vorliegenden Abstandsgebot zur Grundsicherung von 15 % beinhaltet und insbesondere auch die Einkommens- und Besoldungsgruppen bis A 10 entsprechend berücksichtigt. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)