Rede von Hermann Schaus

"Fraktion verspürt keinen großen Druck bei diesem Thema"

Hermann Schaus

Zur Sonntagsöffnung von Videotheken und Bibliotheken

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Kollege Kaufmann hat mir mit seinem Beitrag unabsichtlich mein Redemanuskript durcheinander gebracht, weil auch ich sehr gerne die Ausführungen des Herrn Ministers aus dem letzten Jahr zitiert hätte. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass auch diese Debatte schon sehr munter war, also ähnlich wie heute. Insofern ist es schon verwunderlich, dass nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der im letzten Jahr hier vorgelegen hat, und der in ähnlicher Form – damals ging es nur um die Videotheken – schon auf einhellige Ablehnung gestoßen ist, nun ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU und FDP erneut und erweitert, eingebracht wurde.

Jetzt, wo sich die FDP gegenüber ihrem Koalitionspartner CDU in einem zentralen Kernpunkt durchsetzen konnte, liegt uns also der gemeinsame Gesetzentwurf vor.

Ursprünglich wollte ich an dieser Stelle der FDP viel Glück bei der weiteren Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Koalitionspartner wünschen, insbesondere was die Freiheits- und Bürgerrechte angeht. (Zuruf des Abg. Wolfgang Greilich (FDP)) Herr Greilich, doch nach den heutigen Aktuellen Stunden nehme ich diese Wünsche gegenüber einer sogenannten liberalen Partei zurück und behaupte das Gegenteil. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP)) Wie gesagt, als kleine Fraktion mit nur sechs Abgeordneten wollte ich es mir etwas einfacher machen und, da wir immer viel reden müssen, zitieren. (Zuruf des Abg. Frank Sürmann (FDP))

Ich wollte ausführlich aus der sehr guten Rede des Herrn Innenministers im letzten Jahr in dieser Angelegenheit zitieren. Das hat der Kollege Kaufmann schon gemacht. Deshalb darf ich nur die Schlussbemerkungen aus der Rede des Herrn Innenministers noch einmal zur Kenntnis geben. Er sagte damals – Zitat –: "Deshalb kann ich im Ergebnis aus Sicht der Landesregierung hier wie im Jahr 2005 nur vortragen: Wir halten die verfassungsrechtliche Grundentscheidung nicht nur für uns für verpflichtend, sondern auch bei veränderten gesetzlichen Umständen für entscheidend. Der gesellschaftliche Wandel zwingt jedenfalls dann nicht zu einer Ausnahmeregelung, wenn die persönliche Freizeitgestaltung mit oder ohne Video, ohne Probleme so gestaltet werden kann, dass am Sonntag die Videotheken zubleiben. Die Landesregierung wird sich deshalb nicht einer entsprechenden Initiative anschließen." (Beifall bei der LINKEN und des Abg. Lothar Quanz (SPD))

Dann wollen wir nachher einmal hören, ob das Wort des Ministers in dieser Frage noch gilt.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch zwei Bemerkungen machen. Ich bin nicht ganz sicher, ob – Herr Greilich, Sie haben vorhin von Jobmaschine gesprochen und den Zusammenhang mit Opel hergestellt – es nicht doch darum geht, dass Sie hier ein kleines Konjunkturprogramm im Kopfe hatten. Ich weiß z. B. von unserer Tochter: Wenn die samstags in eine Videothek geht, die am Sonntag geschlossen hat, dann muss sie nur den Preis für Samstag und Montag zahlen, wenn der Film zurückgebracht wird, also für zwei Tage. Wenn die Videothek jetzt aber am Sonntag aufhat, liegt der Gedanke nahe, dass sie das dann entweder am Sonntag zurückbringen oder sie für drei Tage bezahlen muss. (Zurufe der Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP) und Rafael Reißer (CDU)) Wenn es Ihnen da um die Ankurbelung der Konjunktur geht, dann kann ich das nachvollziehen, aber nicht gutheißen.  (Janine Wissler (DIE LINKE): Taschengeld erhöhen!)

Auf die Worte des Herrn Kollegen Bellino noch einmal am Schluss eingehend, kann ich nur sagen: Wenn Sie von großen Problemen reden, Herr Kollege Bellino, dann sollten wir die schnellstens angehen und zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen. Meine Fraktion verspürt in der Tat keinen großen Druck bei diesem Thema. (Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Wir lehnen den Gesetzentwurf deshalb auch ab. (Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)