Rede von Hermann Schaus

DIE LINKE ist gegen eine automatische Erhöhung der Bezüge

Hermann Schaus

Sie wird außerdem einen Antrag für die volle Einbeziehung aller Abgeordneten in die Gesetzliche Rentenversicherung einbringen

"Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

in einer Ausschusssitzung sagte jüngst ein Abgeordneter sinngemäß, es könne doch nicht sein, dass die Abgeordnetenentschädigung vor Jahren der Beamtenbesoldungsgruppe B 5 entsprochen habe und man jetzt auf die Besoldungsgruppe A 16 zugehen würde.

Nun ist A 16 ja keine schlechte Besoldung, denn es handelt sich hierbei immerhin um die höchste Besoldungsgruppe einer Beamtin oder eines Beamten ohne Wahlfunktion, also z. B. die einer Regierungsdirektorin oder eines Regierungsdirektors in der Hessischen Landesverwaltung, und das ist ja schon was!

Auf jeden Fall ist es mehr als doppelt so viel wie der Durchschnittsverdienst einer vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin bzw. eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers!

Und dabei sind die kleinen zusätzlichen Vergünstigungen der Abgeordneten noch gar nicht berücksichtigt.

In einer aktuellen repräsentativen Umfrage der Zeitschrift Stern, die in der letzten Woche vom Forsa-Institut durchgeführt wurde, lehnen 89 % der Wahlberechtigten die Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten um zusammen 16 % bis zum Jahre 2010 ab. Sie halten diese beabsichtigte Steigerung der Parlamentarier-Bezüge durch die Große Koalition für unangemessen und zu hoch. Lediglich 13 % halten diese Erhöhung der Bezüge für angemessen.

Nun liegt uns heute, ähnlich wie im Bundestag, ein Antrag einer großen Koalition, offen assistiert durch die FDP und eher stillschweigend (man könnte auch sagen, eher verschämt) durch die Grünen vor, in dem eine zugegeben maßvollere Erhöhung der Abgeordneten Grundentschädigung von nur 0,44 %, auf € 6657 pro Monat vorgesehen ist. Auf der Grundlage der derzeit geltenden Parameter war auch kein anderes Ergebnis möglich.

Das Fahrwasser der derzeitigen Empörung über die Maßlosigkeit der Bundestagsabgeordneten nutzend, soll aber mit dem vorgelegten Gesetzentwurf von CDU, SPD und FDP weit Grundlegenderes beschlossen werden. Denn diese neue Regelung enthält gleichzeitig eine Steigerungsautomatik für die gesamte Legislaturperiode, die ja bekanntermaßen bis zu 5 Jahren betragen kann!

Sowohl die Erhöhung der Grundentschädigung, aber vor allem diese Steigerungsautomatik auf 5 Jahre, lehnen wir als DIE LINKE entschieden ab.

Wir halten es sogar gerade wegen der öffentlichen Debatte über die Maßlosigkeit im Bundestag derzeit für völlig unangebracht, dass nun auch die Hessischen Abgeordneten sich ihre  Grundentschädigung erhöhen. Lassen Sie uns hier und jetzt bewusst ein anderes Zeichen setzen!

Lassen Sie uns auch keine Steigerungsautomatik einführen, auch nicht, wenn in Bayern damit angeblich gute Erfahrungen gemacht werden; fragt sich nur für wen?

Wir wollen als LINKE, dass weiterhin in jedem Jahr erneut öffentlich beraten wird. Wir wollen, dass sich die Abgeordneten des Hessischen Landtages weiterhin einer öffentlichen Debatte stellen, das ist ehrlicher, das ist der Sache angemessener als die klammheimliche Erhöhungsautomatik!

Nun werden einige von Ihnen denken: Die LINKEN können leicht so reden, weil sie genau wissen, dass eine Mehrheit diese Erhöhung auch für sie mit beschließen wird.

Und deshalb darf ich für alle sechs Mitglieder unserer Fraktion hier erklären, dass wir uns festgelegt haben die gesamte Summe dieser Erhöhung, nachvollziehbar und öffentlich kontrollierbar, für soziale Projekte und Organisationen zu spenden. Ebenso wie es unsere 53 Bundestagsabgeordneten derzeit schon praktizieren.

Den Regelungen in den Ziffern 2, 3 und 4 zur Übernachtungs- und Kostenpauschale und zum Übergangsgeld werden wir hingegen zustimmen, weil es sich hier um Kostenersatz für Aufwendungen aus der Abgeordnetentätigkeit  (vergleichbar der Werbungskosten im Steuererecht für Arbeitnehmer/innen) handelt.

Nachzutragen wäre noch unsere Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Grünen hinsichtlich der Offenlegungspflichten zusätzlicher Entgelte und Zuwendungen. Diese Regelungen sind richtig und überfällig.

Hinsichtlich der Ziffer 5 Alterentschädigung greifen wir die öffentliche Kritik, wie auch die Kritik des Bundes der Steuerzahler an der im letzten Jahr erfolgten Beschlussfassung des 16. Hess. Landtages auf und werden in den nächsten Tagen einen eigenen Antrag, der die volle Einbeziehung aller Abgeordneten in die Gesetzliche Rentenversicherung und somit eine bewusste Abkehr vom derzeitigen überdimensionierten Versorgungssystem vorsieht, in den Landtag einbringen.

Wir sind schon sehr gespannt auf die dann stattfindende Diskussion.“