Rede von Hermann Schaus

Datenschutz: "Die Welt ist nicht stehen geblieben"

Hermann Schaus

Zum Gesetzentwurf der SPD für ein Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und Wahrung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten

Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes der SPD für ein Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und Wahrung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hessen

 
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
 
Mit ihrer Initiative greift die SPD-Fraktion dankenswerterweise eine wichtige Diskussion aus der vergangenen Legislaturperiode auf und bringt sie in Gesetzesform ins Parlament ein.
 
Bereits im letzten Jahr sprachen wir über eine Stärkung des Hessischen Datenschutzbeauftragten auf dem hier beschriebenen Weg, damals sogar – mein Vorredner hat darauf hingewiesen – mit Zustimmung der FDP-Fraktion zu dem entsprechenden Antrag.
 
Nun ist aber seit der letzten Legislaturperiode die Welt um uns herum nicht stehen geblieben, und die Lage stellt sich ein bisschen anders dar, Herr Blum. Wir erlebten erstens eine ganze Reihe ungeheuerlicher Datenskandale, und zweitens ist die FDP wieder in die Hessische Landesregierung eingetreten. DIE LINKE ist nun gespannt, ob beides in den kommenden Beratungen über den Gesetzentwurf inhaltlich so zusammenfindet, dass der Datenschutz im Ergebnis wenigstens gestärkt wird. Denn selbst das, was im letzten Jahr Konsens war, ist bei Weitem nicht viel angesichts der Entwicklung – eigentlich muss man sagen: der Bedrohungen –, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heute ausgesetzt ist.Wir werden am Donnerstag bei der Aussprache über den Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Gelegenheit haben, etwas ausführlicher und grundsätzlicher über das Thema Datenschutz  zu diskutieren. Meine Hoffnung dabei wäre, dass wir zu mindest einige der Anregungen und Forderungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten aufgreifen.
 
Was den Gesetzentwurf unmittelbar betrifft, möchte ich eine Überlegung voranstellen und darlegen, warum es schlicht notwendig erscheint, dem Anliegen des SPD-Gesetzentwurfs zu entsprechen. Die EU-Kommission, darauf ist schon hingewiesen worden, hat nämlich Anfang
2008 nach jahrelangen Hinweisen nicht nur Klage wegen Vertragsbruchs gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, sondern die EU-Kommission hat im Kern ihrer Argumentation recht.
 
Die Bundesländer setzen die Vorgabe der völligen Unabhängigkeit von Datenschutzaufsichtsbehörden fehlerhaft um und weigern sich, entsprechend nachzubessern. Der Datenschutz kann nicht unabhängig funktionieren, wenn wesentliche Teile einer weisungsgebundenen Mittelbehörde zugeordnet sind. Wir sollten deshalb auch nicht auf das Urteil und auf Sanktionen warten, sondern endlich selbst aktiv werden.
 
Der dahinterstehende Skandal ist aber meines Erachtens, dass die Politiker zwar sehr schnell darangingen, die verfassungswidrige Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung national umzusetzen, sich aber nach wie vor weigern, das EU-Recht dort umzusetzen, wo es dem Datenschutz und damit letztendlich dem Bürger nutzt. Das Gesamtbild in Hessen sieht auch hier wieder einmal so aus: Bürgerrechtsabbau im Eiltempo und Bürgerrechtsaufbau im Schneckentempo.
 
Ich will im Folgenden auf zwei Aussagen zurückgreifen, die unsere Fraktion bereits im letzten Jahr zu dem Thema gemacht hat.
 
Erstens. Nicht alles, was dem Hessischen Datenschutzbeauftragten nutzt, nutzt auch dem Datenschutz in Hessen. Bisher ist es doch so, dass der Datenschutzbeauftragte ausschließlich für den öffentlich-rechtlichen Bereich Befugnisse hat, er die Regelverstöße aber nicht selbst sanktionieren kann, sondern auf exekutive Behörden zurückgreifen muss, die dann entsprechend tätig werden. Für den privatrechtlichen Bereich – auch darauf ist schon hingewiesen worden – ist der Regierungspräsident in Darmstadt als Mittelbehörde des Landes zuständig. Er kann bei Regelverstößen unmittelbar tätig werden.
 
Wir als LINKE wollen nicht, dass mit dem Vorschlag der SPD zwei Probleme zusammengebracht werden, von denen aber nur eines gelöst wird. Wir würden zwar Kompetenzen sinnvoll an einer Stelle zusammenführen und die Unabhängigkeit beim Datenschutz stärken. Aber wenn der Datenschutzbeauftragte, der jetzt schon zu wenig Personal hat, dann noch mehr bearbeiten muss und zudem immer nur andere staatliche Stellen auffordern kann, aktiv zu werden, könnten wir unter dem Strich weniger bekommen, als wir jetzt haben.
 
Im Gemeinschaftsrecht der Union ist nicht nur die völlige Unabhängigkeit verbindlich geregelt, sondern es geht dort auch um eine unabhängige Zusammensetzung und um die Zuweisung ausreichender Mittel an die Kontrollstelle. Wir müssen deshalb auch über die notwendige Ausstattung des Datenschutzbeauftragten mit Ressourcen und Kompetenzen und über das Verhältnis zwischen Unabhängigkeit und Exekutivfunktion sprechen, damit bei der Zusammenlegung von öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Datenschutz eine tatsächliche Stärkung des Datenschutzes insgesamt im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger herauskommt. Ich hoffe, wir können bei der Anhörung von Sachverständigen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch an diesem Punkt weiterkommen.
 
Zweitens. Die Datenschutz- und Bespitzelungsskandale, unter anderem bei Lidl, Daimler, Telekom, Deutscher Bank und Deutscher Bahn, sowie mehrere Kundendatenskandale haben gezeigt, wie dringend der Handlungsbedarf im nicht öffentlichen Sektor ist. Hier will die SPD mit ihrem Gesetzentwurf ansetzen. Aus Sicht der LINKEN ist und bleibt aber ein wichtiges Thema die Vorreiterrolle, die der Staat hierbei eingenommen hat und einnimmt. Wir sind uns mit Datenschützern, Bürgerrechtsorganisationen und Menschenrechtlern einig:
Die Rasterfahndung, die automatische Kennzeichenerfassung, die Onlineüberwachung, die Telefonüberwachung, die Anti-Terror-Datei, mehrere Fluggastdatenabkommen, die Erfassung biometrischer Merkmale in Ausweisen, die Übertragung von Geheimdienstaufgaben an die Polizei, die massenhaft durchgeführte Zuverlässigkeitsüberprüfung, die bundesweite Zentraldatei ELENA und die elektronische Gesundheitskarte kommen als Nächstes.
 
Man kann stundenlang aufzählen und beschreiben, wie tiefgreifend und weitreichend – sowohl quantitativ als auch qualitativ – der Staat inzwischen Daten über seine Bürger sammelt. Hier gehen völlig unverhältnismäßig Freiheitsrechte verloren, während dem Überwachungsstaat der Weg bereitet wird.
 
Wen wundert es da, wenn private Unternehmen, darunter nicht zufällig ehemalige Staatskonzerne, ähnlich agieren und auf Teufel komm raus Hunderttausende Mitarbeiter sowie Journalisten und die Vorstände der Arbeitnehmerseite bespitzeln?
 
Mein Fazit ist: Man kann und muss vielleicht den öffentlich-rechtlichen mit dem privatrechtlichen Datenschutz zusammenlegen.  Aber soweit exekutive Funktionen wahrgenommen werden müssen, ist die direkte Anbindung an das Parlament ein die Zuständigkeit verwischendes Konstrukt, und das müssen wir im Ausschuss klären. – Vielen
Dank.