Pressemitteilung von Hermann Schaus

Kein Informationsaustausch zwischen Inlandsgeheimdienst ‚Verfassungsschutz‘ und Staatsschutz

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Zur heutigen 26. Sitzung des Lübcke-Untersuchungsausschusses, in der bisher ein Zeuge des polizeilichen Staatsschutzes befragt wurde, erklärt Hermann Schaus, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wie wir bereits befürchtet haben, bestätigte der heutige Zeuge aus der polizeilichen Staatsschutz-Abteilung, Nordhessen, dass Informationen zwischen ‚Verfassungsschutz‘ und Polizei nicht zusammengeführt wurden. Veranstaltungsteilnahmen waren zum Teil bekannt, wurden aber nicht immer an den ‚Verfassungsschutz‘ weitergegeben. Gleichzeitig lagen Informationen zu Verurteilungen, wie die von Stephan Ernst nach dem Landfriedensbruch 2009, bei der Polizei nicht vor. Die Verantwortung für die Beobachtung der Szene liegt zwar beim ‚Verfassungsschutz‘, hier hat es offenbar aber keine Zusammenarbeit gegeben.“

Auch die Einarbeitung des Zeugen lasse zu wünschen übrig: Als dieser beim Staatsschutz angefangen habe, habe es keine Vorbereitung hinsichtlich Strukturen, Personen und vergangenen Vorfällen gegeben, so Schaus. So seien weder die Person Stephan Ernst noch Strukturen wie die ‚Arische Bruderschaft‘ im Fokus gewesen. Der Zeuge habe mehrfach darauf hingewiesen, dass es unerforschte Anhaltspunkte für Ermittlungen zu Zusammenhängen zwischen rechtsmotivierten Straf- und Gewalttaten gäbe.

„Es muss dringend auf eine strukturierte, informierte Aufarbeitung von rechtsmotivierten Straf- und Gewalttaten sowie den dahinterstehenden Netzwerken hingearbeitet werden. Das funktioniert aber nur über intensive Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den beteiligten staatlichen Stellen. Zudem ist ein Einbezug von wissenschaftlicher Expertise geboten und längst überfällig. Die Priorisierung der Polizeiarbeit nach Öffentlichkeitswirksamkeit der Fälle lässt die Brandherde völlig unberührt.“