Pressemitteilung von Hermann Schaus

Jüngste Gerichtsentscheidung in NRW zum Status von Polizeipräsidenten hat auch Auswirkungen auf Hessen!

Hermann SchausInnenpolitik

Anlässlich der gestrigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die gängige Praxis, Polizeipräsidenten zu politischen Beamten zu erklären, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, erklärt Hermann Schaus, beamtenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die Möglichkeit, Polizeipräsidenten jederzeit in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt, hat auch Auswirkungen auf die erst jüngst in Hessen gesetzlich erweiterte Einbeziehung des Landespolizeipräsidenten in diesen Personenkreis.

Erst vor wenigen Wochen haben CDU und Grüne im Hessischen Landtag durchgesetzt, den Landespolizeipräsidenten neu in diesen Status aufzunehmen. Schon immer haben wir die Position vertreten, dass alle Polizeipräsidenten, wie auch der Präsident des LKA keine politischen Beamten sein dürfen, die jederzeit vom Innenminister in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Denn hiermit wird bewusst eine indirekte politische Abhängigkeit geschaffen, die im Widerspruch zur grundgesetzlichen Unabhängigkeit von Beamtinnen und Beamten steht.“

In seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 15.12.2021, AZ 6A 739/18) führe das OVG Münster nun aus, dass Polizeipräsidenten als politische Beamte jederzeit befürchten müssten, in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden, selbst dann, wenn sie den Anforderungen ihres Amtes vollumfänglich gerecht würden. Dieser Eingriff in das Lebenszeitprinzip sei nicht gerechtfertigt, denn der Polizeipräsident gehöre nicht zum Kreis enger Berater der Regierung. Dies solle nun das Bundesverfassungsgericht zuständigkeitshalber feststellen, so Schaus weiter.

„Wir fühlen uns durch diese klare Entscheidung bestätigt. Aus unserer Sicht muss bei der Besetzung der Stelle der Polizeipräsidentin bzw. des Polizeipräsidenten allein die Fachlichkeit entscheiden, nicht das Parteibuch. Diese Funktion muss stets unabhängig und neutral ausgeübt werden und darf nicht von der Willkür des Innenministers abhängig sein. Daher fordern wir eine zügige Novellierung der entsprechenden Beamtengesetze in Hessen.“