Pressemitteilung von Hermann Schaus

Hat der ‚Verfassungsschutz‘ Akten über Stephan E. vernichtet? DIE LINKE beantragt Veröffentlichung von geheimen Dokumenten und verlangt umgehend Informationen von Innenminister Peter Beuth (CDU)

Hermann SchausAntifaschismusInnenpolitik

Zu den Entwicklungen im Fall der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

 

„Laut Medienberichten gibt es Hinweise, dass im ‚Landesamt für Verfassungsschutz‘ (LfV) Akten über Stephan E., den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke, vernichtet wurden. Aus rechtlicher Sicht darf das an sich nicht sein.“

Bereits jetzt lasse der Geheimdienst medial verbreiten, dass Akten beim LfV fünf Jahre nach der letzten aktenkundigen Tätigkeit des Betroffenen aus Datenschutzgründen gelöscht werden müssten. Doch die Akten von Stephan E.s dürften nicht gelöscht worden sein, so Schaus. Denn in der Öffentlichkeit sei bekannt, dass Stephan E. 2009 bei einem Angriff auf eine DGB-Veranstaltung in Dortmund beteiligt war. Diese polizeilichen Erkenntnisse müssten auch dem hessischen Verfassungsschutz vorgelegen haben. Im Sommer 2012 habe es aufgrund der Ermittlungen zum NSU ein Aktenmoratorium gegeben, das besage, dass sämtliche Akten über die rechte Szene nicht mehr gelöscht werden dürften.

 

Außerdem wisse DIE LINKE aus der Arbeit im NSU-Ausschuss, dass das LfV Akten länger als fünf Jahre aufhebe, vor allem, wenn es sich um einen rechtsradikalen Bombenleger wie Stephan E. handele.

Schaus: „Sollten hier illegal Akten vernichtet worden sein, wäre das ein Skandal unerträglichen Ausmaßes. Allerdings gibt es definitiv zumindest ein geheimes Dokument, aus dem ersichtlich ist, dass dem LfV relevante Informationen zu Stephan E. vorgelegen haben.

Auf Antrag der LINKEN hat der NSU-Untersuchungsausschuss bereits im Jahr 2015 eine Sachbearbeiterin des LfV ausführlich zu Stephan E. befragt. Grund war gewesen, dass DIE LINKE ein geheim eingestuftes Dokument mit relevanten Informationen zu E. in den dem Ausschuss zur Verfügung gestellten Akten gefunden hat. Das Protokoll zur Vernehmung der Sachbearbeiterin hat DIE LINKE inzwischen einsehen können.

Vor diesem Hintergrund haben wir heute die Veröffentlichung des Protokolls beantragt. Darüber hinaus haben wir beantragt, in alle weiteren geheimen Protokolle erneut Einsicht nehmen zu können. Außerdem müssen die Akten, die Stephan E. und sein Umfeld betreffen und dem Ausschuss damals vorgelegt wurden, erneut auf den Tisch.“

 

 

Hinweis:

Anbei erhalten Sie zur Kenntnis den Antrag auf Aufhebung der VS-Einstufung.