Pressemitteilung von Hermann Schaus

DIE LINKE bringt Entwurf für ein Untersuchungsausschussgesetz ein: Für Klarheit, Transparenz und Schutz der Verfassungsrechte

Hermann SchausInnenpolitikJustiz- und Rechtspolitik

Zur erstmaligen Einbringung eines Gesetzentwurfes für ein Hessisches Untersuchungsausschuss-Gesetz (HUAG) erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Drei Untersuchungsausschüsse gab es in der letzten Legislaturperiode in Hessen, darunter mit dem NSU-Untersuchungsausschuss den umfangreichsten in der Geschichte. In allen Bundesländern und im Bundestag regeln Gesetze Rahmen und Ablauf von Untersuchungsausschüssen. In allen? Nein, nicht so in Hessen.

Zwar wird seit Jahren schon darüber diskutiert, dass ein solches Gesetz dringend notwendig sei, aber bisher ist nichts geschehen. Das ist ein untragbarer Zustand, den wir mit unserer Gesetzesinitiative, gleich zu Beginn der 20. Legislaturperiode endlich begegnen wollen. Bisher mussten bei der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erst intern die Regeln erarbeitet werden. Die Öffentlichkeit blieb jedoch außen vor. Die Regierungsfraktionen setzten dabei stets die sogenannten IPA-Regeln durch - ein vom Bundestag aufgrund seiner Untauglichkeit nie beschlossener Gesetzentwurf aus dem Jahr 1969 - und entschieden selbst noch im laufenden Verfahren, wie der Ausschuss zu arbeiten habe.“

Zudem besetzten die Regierungsfraktionen in Hessen - mindestens seit 2008 - jeden Untersuchungsausschuss mit einem Vorsitzenden aus ihren Reihen, so Schaus. Der Ausschussvorsitzende sei jedoch für den Verlauf der Zeugeneinvernahme von besonderer Bedeutung, da die Erstbefragung von Zeugen, die Geschäftsführung und die Sitzungsleitung so entscheidend beeinflusst werden könnten. In anderen Bundesländern wechsele der Vorsitz zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition. Dass Untersuchungsausschüsse an sich ein verfassungsrechtliches Instrument der Opposition zur Regierungskontrolle darstellten, werde in Hessen nur wenig beachtet. So wundere es auch nicht, dass trotz einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen aus dem Jahr 2013 in der vorangegangenen Legislaturperiode dazu nichts vorgelegt wurde. Ein Entwurf sei bisher nicht in Sicht.

Schaus: „DIE LINKE legt nun als erste Fraktion einen Gesetzentwurf vor, um einen untragbaren Zustand zu beenden. Wir haben uns dabei an den Gesetzen anderer Länderparlamente und des Bundestags orientiert und einen Fokus auf Transparenz, Verfahrenssicherheit und den Schutz der Minderheitenrechte gelegt. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, denn was woanders funktioniert, funktioniert auch in Hessen.

Wir wollen, dass die Wahl von Vorsitz, Stellvertretung und Berichterstattung zukünftig im Landtagsplenum erfolgen und zudem zwischen Regierung und Opposition rotieren soll. Der Ausschuss soll auch, wie in Baden-Württemberg geschehen, öffentliche Sitzungen live übertragen können. Zudem wollen wir, dass die Minderheitenrechte ausgeweitet werden. Unser Gesetzentwurf versucht insgesamt, eine faire Balance zwischen Minderheitenrecht und Regierungsmehrheit sowie zwischen Regelungsnotwendigkeit und flexibler Ausschussarbeit zu wahren. Nicht alles kann und muss im Gesetz geregelt werden. Wir freuen uns auf die Sachverständigen-Anhörung und sind gerne bereit, unseren Gesetzentwurf weiter zu verbessern.

Untersuchungsausschüsse müssen auch in Hessen endlich eine gesetzliche Basis bekommen, statt weiter vom Good-Will der Regierungsfraktionen abhängig zu sein.“