Pressemitteilung von Hermann Schaus

Bei Sonntagsöffnungen gibt es längst Rechtssicherheit: Es besteht kein neuer Regelungsbedarf

Hermann SchausWirtschaft und Arbeit

Zum heute beratenen Gesetzentwurf der FDP erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Einer weiteren Ausweitung der Sonntagsarbeit durch verkaufsoffene Sonntage treten wir entschieden entgegen. Das Argument, es müsse Rechtssicherheit für die Kommunen geschaffen werden, ist fehl am Platz. Denn hier besteht Rechtssicherheit - und zwar so klar und eindeutig, wie selten in einer politisch strittigen Frage. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015 geben einen klaren Rechtsrahmen vor. Dieser muss eingehalten werden. Deshalb darf es auch vor Ort keine krummen Deals um Sonntagsöffnungen geben.“

Alle derzeit auf eine Veränderung abzielenden Initiativen seien deshalb weder notwendig noch verfassungskonform, so Schaus. Denn seit 2015 habe die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaft ver.di sowie der Katholischen und Evangelischen Kirche bestehende ‚Allianz‘ alle Klagen gegen Sonntagsöffnungen in Hessen gewonnen.

Schaus: „Die Kriterien für die Zulassung von Sonntagsöffnungen auf Grundlage des bestehenden Paragrafs 6 Absatz 1 des hessischen Ladenöffnungsgesetzes sind durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen klar definiert. Sie müssen nur endlich auch von den großen Einzelhandelsketten, die die Bürgermeister unter Druck setzen, anerkannt werden. In Hessen kann derzeit an sechs Wochentagen 24 Stunden lang geöffnet werden. Das ist nicht zu wenig, sondern bereits zu viel.“