Mitteilung der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag

Videoüberwachung schafft keine Sicherheit

Torsten FelstehausenDaten- und VerbraucherschutzInnenpolitik

Anlässlich der Landtagsdebatte zum Setzpunkt der SPD „Keine grenzenlose Videoüberwachung in Hessen durch Innenminister Beuth“, erklärt Torsten Felstehausen, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Pläne der Regierungsfraktionen sehen eine erhebliche Ausweitung der Videoüberwachung in Hessen vor, wonach zukünftig anlasslos, ohne Nachweis der Erforderlichkeit oder Sinnhaftigkeit, an allen Einkaufszentren, Sportstätten, Flughäfen, Personenbahnhöfen und Packstationen Videokameras installiert werden können. Mit dem zweifelhaften Hinweis auf Sicherheitsaspekte wird damit massiv in die Grundrechte der hessischen Bürgerinnen und Bürger eingegriffen, vor allem in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“

Die zu diesem Plan befragten Sachverständigen waren sich in der Gesetzesanhörung in ihrer Ablehnung einig, so Felstehausen. Die Ausweitung der Videoüberwachung sei offensichtlich verfassungswidrig. Zwar möge Videoüberwachung das subjektive Sicherheitsgefühl verbessern, tatsächlich gäbe es jedoch keine einzige wissenschaftliche Aussage, die einen Rückgang der Kriminalität durch Videoüberwachung belege.

„Der Gesetzentwurf ist eine Kampfansage an die Grundrechte aller hessischen Bürgerinnen und Bürger, denn wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. Wer wirklich die Kriminalität bekämpfen will, muss soziale Ursachen bekämpfen, braucht eine professionell handelnde Polizei auf der Straße und Hilfe unmittelbar vor Ort. Das Ziel einer verantwortlichen Sicherheitspolitik muss es sein, Straftaten zu verhindern anstatt sie in Nebenstraßen zu verdrängen. Es reicht nicht, Straftaten nur aufzuzeichnen, ohne eingreifen zu können.“