Mitteilung der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
Fast 138.000 Überstunden am UKGM in 2021: Für mehr Personal und die Rückführung des UKGM in öffentliches Eigentum
Anlässlich des Warnstreiks der Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen-Marburg (UKGM) erklärt Jan Schalauske, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag und Marburger Abgeordneter:
„Die Landesregierung lässt sich von Asklepios erpressen, dabei wäre sie gar nicht ohnmächtig. Konkrete Unterstützung der Beschäftigten bedeutet, sich für die Vergesellschaftung des UKGM nach Artikel 15 des Grundgesetzes einzusetzen. Mehr als 18.000 Menschen sowie zahlreiche lokale Mitglieder der LINKEN, SPD und Grüne haben eine entsprechende Petition unterstützt. Wer richtigerweise sagt, dass die Privatisierung unseres Uniklinikums durch eine CDU-geführte Landesregierung ein großer Fehler war, muss diesen gravierenden Fehler jetzt konkret beheben.“
Es sei absurd, dass die Beschäftigten nun gegen Ausgliederungen und Kündigungen streiken müssten, wo stattdessen doch deutlich mehr Personal und massive Investitionen im UKGM gebraucht würden. Die Krankenhausbewegungen für mehr Personal an der Berliner Charité sowie an den sechs Unikliniken in NRW zeigen auf, wie das gelingen könne. Vor diesem Hintergrund sei es sehr zu begrüßen, wenn die dringend notwenige Entlastungswelle nun auch nach Hessen – am UKGM wie am UKF – überschwappe, so Schalauske.
„Die Beschäftigten des UKGM haben allein im Jahr 2021 insgesamt 137.801 Überstunden geleistet, wie aus unserer Kleinen Anfrage hervorgeht. Diese Zahlen belegen, dass es mehr Personal und einen verbindlichen Personalschlüssel braucht. In einem Uniklinikum in öffentlicher Hand geht das besser als mit einem Aktienkonzern, der vor allem auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen schaut. Krankenhäuser gehören nicht an die Finanzmärkte, sondern in öffentliches Eigentum.“
Hinweis
Die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen der LINKEN zur Personalentwicklung in der Pflege am Universitätsklinikum Gießen-Marburg (Drs. 20/6477 und 20/6478) finden Sie im unten.
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