Mündliche Fragestunde 64. Plenarsitzung der 20. Wahlperiode

Hermann Schaus

Ich frage die Landesregierung:

Inwiefern ist eine Korrektur der Verkehrsführung unter dem Bahnübergang in Ginsheim-Gustavsburg, Ortsteil Gustavsburg, erfolgt, damit sich Lastkraftwagen ohne Gefahr begegnen können?

Antwort Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen:

Die Fahrbahnbreiten u n t e r der Bahnüberführung wurden nach den gültigen Richtlinien geplant. Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde die Befahrbarkeit mittels Schleppkurven überprüft, sodass neben der reinen Befahrbarkeit auch ein gefahrloser Begegnungsverkehr für alle motorisierten Fahrzeuge möglich ist.

In zwei Bereichen a u ß e r h a l b der Unterführung sind jedoch in einem begrenzten Bereich Aufweitungen der Fahrbahn erforderlich, um eine zufriedenstellende Befahrbarkeit für alle Fahrzeuge sicherzustellen. Zum einen im Bereich der L 3040 südlich der Einmündung der HermannLöns-Allee. Hier handelt es sich um einen Planungsfehler, der während des Baus aufgefallen ist und korrigiert wird. Zum anderen nördlich der Einmündung der Landdammstraße. Dieser Planungsfehler ist erst nach baulicher Fertigstellung des Abschnitts aufgefallen, sodass hier in einem begrenzten Bereich der Bordstein aufgenommen und mit Gehweg versetzt und die Fahrbahn angeglichen werden muss.