Pressemeldung von Hermann Schaus

26. Januar 2012

Spielhallengesetzentwurf wird dem Problem der Spielsucht und dem Jugendschutz nicht gerecht

Anlässlich des Gesetzentwurfs zum Spielhallengesetz:
 

"Fast ein Jahr nach dem mit viel Wahlkampfgetöse im Kommunalwahlkampf angekündigten Gesetz, legt die Landesregierung endlich einen Gesetzentwurf zu Spielhallen vor, der weit hinter den Ankündigungen zurück bleibt."

Weder die angekündigten Mindestabstände von 500 Metern zwischen Spielhallen, noch die Sperrzeit von mindestens acht Stunden sind in den Gesetzentwurf eingeflossen. Vom Verbot von Gratisausschank alkoholischer Getränke ist auch nichts enthalten.

Unklar sei zudem, wie die Kommunen die zusätzliche Belastung durch die intensiven Kontrollen zur Einhaltung des Spielhallengesetzes stemmen sollen.

Schaus: "Zwar geht der Entwurf in eine richtige Richtung, ist aber insgesamt mehr als enttäuschend. Es zeigt sich eindeutig, wie Boris Rhein (CDU) vor der Spielautomatenindustrie eingebrochen ist. Dieser halbherzige Entwurf wird jedenfalls das Problem der wachsenden Zahl von Spielsüchtigen nicht lösen.

Völlig schleierhaft ist zudem, dass die Spielautomaten in den Gaststätten außen vor gelassen werden, obwohl sie eine große Gefährdung der Jugendlichen darstellen. Das Problem sind nicht die Gebäude, sondern die Geldgewinnspielautomaten selbst."