Pressemeldung von Hermann Schaus

25. August 2010

CDU und FDP nehmen Bürger und Verfassung nicht ernst – endlich mehr Volksentscheide wagen!

Zu dem heute (25. August) von CDU und FDP vorgestellten Gesetzentwurf einer Neuregelung für Volksbegehren und Volksentscheide in Hessen:

"Wer die berechtigte Forderung nach mehr Demokratie in Hessen stellt, wird von CDU und FDP wieder einmal bitter enttäuscht. Mit diesem Gesetzentwurf bleiben die Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide ein Verhinderungsinstrument für direkte Demokratie."

Schaus erinnerte daran, dass die Hessische Verfassung in Art. 116 die Volksgesetzgebung zwar der parlamentarischen Gesetzgebung vorziehe, dass aber in Hessen aufgrund viel zu hoher gesetzlicher Hürden noch kein einziger Volksentscheid erfolgreich durchgeführt werden konnte. "Es ist Augenwischerei, nun einige Barrieren für Volksbegehren minimal abzusenken, aber beim viel schwierigeren Volksentscheid weiter ein nicht erfüllbares Quorum zu verlangen. Trotz des heutigen PR-Gags von CDU und FDP bleibt Hessen im Vergleich direkter Demokratie in den Bundesländern hinten."

In der Praxis würde die Hessische Verfassung deshalb fortwährend missachtet, so Schaus. Dabei sollten gerade positive Erfahrungen mit Volksentscheiden, beispielsweise in so unterschiedlichen Ländern wie Bayern und Berlin, selbst im rechtskonservativen Regierungslager dazu beitragen, vorhandene Vorbehalte gegen direkte Mitentscheidung der Bevölkerung abzubauen.

Schaus: "Ausgerechnet jetzt vor den Kommunalwahlen entdeckt die Koalition die Bürgerbeteiligung, die sie in den letzten 11 Jahren nicht interessierte.

Die Liberalisierungswelle, die vielen Bundesländern Ende der 1990er Jahre einfachere Regelungen für direkte Demokratie und eine Absenkung des Wahlalters brachte, ist an der Regierung Koch leider ergebnislos vorbeigegangen. Liberalisierung fand hier nur im Sinne der Wirtschaft statt. Das wollen wir ändern."